Maskenpflicht auf Mallorca

Sonntag, Juli 12th, 2020

Die Maskenpflicht auf Mallorca hat in den letzten Tagen für einiges an Schlagzeilen gesorgt. Aber wann und wo genau muss denn nun eine Maske getragen werden? Wir haben die neuen Regeln, die am Montag, den 13. Juli 2020 in Kraft getreten sind , hier noch einmal kurz für Sie zusammengefasst.

Grundsätzlich gilt: eine Gesichtsmaske muss getragen werden, sobald Sie Ihre „eigenen vier Wände“, also beispielsweise Ihr Hotelzimmer oder Ihre Ferienwohnung, verlassen. Das Tragen der Maske ist Pflicht, wenn Sie sich in der Öffentlichkeit aufhalten, egal ob Sie sich dabei in einem Gebäude oder unter freiem Himmel befinden und auch dann, wenn der geforderte Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen problemlos eingehalten werden kann.

An die neue Regelung müssen sich sowohl Einheimische als auch Touristen halten. Wer dagegen verstößt, kommt bis Ende dieser Woche mit einer Verwarnung davon – ab dem 20. Juli muss man allerdings mit einer Geldbuße von bis zu €100 rechnen. Lediglich Kinder unter 6 Jahren dürfen ohne Maske unterwegs sein.

Allerdings gibt es auch mehrere Ausnahmen. Keine Maske muss getragen werden:

  • Am Strand
  • Am Pool
  • Beim Spaziergang an der Strandpromenade
  • Bei Wanderungen in der Natur, außerhalb von Dörfern, Städten oder Wohngebieten
  • In Restaurants, Bars und Cafés
  • Bei sportlicher Betätigung sowohl an Land als auch zu Wasser
  • Beim Rauchen

Personen mit Atemwegserkrankungen, bei denen das Tragen einer Maske zu verstärkten Atembeschwerden führen könnte, sind nicht dazu verpflichtet eine Maske zu tragen. Allerdings müssen sie in der Lage sein, ein Attest (inklusive spanischer Übersetzung) vorzuweisen.

Wer mit dem Auto oder Mietwagen unterwegs ist, muss keine Maske tragen, solange alle sich im Wagen befindenden Personen zum gleichen Haushalt gehören.

Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, muss weiterhin eine Maske tragen. Dies gilt auch für Taxifahrten. Bei Letzteren gibt es allerdings folgende Neuerung: Während die Beförderung der Fahrgäste bisher nur auf den Rücksitzen erlaubt war, darf nun auch wieder der Beifahrersitz benutzt werden, solange der Taxifahrer nichts dagegen hat.

Als Masken anerkannt werden die gängigen Einweg-Masken, sowie selbstgenähte Stoffmasken, solange sie sowohl Mund als auch Nase bedecken. Auch FFP-Masken sind zulässig – diese sollten aber hauptsächlich Personen aus Risikogruppen vorbehalten bleiben.

Die neue Verordnung hat bereits vor ihrem Inkrafttreten heftige Diskussionen ausgelöst, da befürchtet wird, sie könne eine abschreckende Wirkung auf Mallorca-Besucher haben. Vonseiten des Gesundheitsministeriums wird daher betont, dass die Insel nach wie vor ein sicheres Reiseziel mit niedrigen Corona-Zahlen darstellt. Das neue Regelwerk soll sicherstellen, dass dies auch weiterhin so bleibt und soll dem Schutz von Touristen und Einheimischen gleichermaßen dienen.

Aktuelle Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Seite „10 Corona-Regeln, die Sie bei Ihrem Mallorca-Urlaub beachten müssen„.


 

AB

€1.90

1,00 € pro Tag

Mietwagen am Flughafen Palma

  • Vergleichen Sie die Angebote aller PMI Autovermieter
  • Günstige Preise garantiert
  • 100% sichere Online-Zahlung
  • Wählen Sie Ihre bevorzugte Währung
  • Inklusive Mietwagen ohne Selbstbeteiligung