Für Ihren Flug nach Mallorca benötigen Sie momentan, abgesehen vom Ausweis, noch zusätzliche Unterlagen. Damit Sie Ihren Flug antreten können und damit die Ankunft in Palma reibungslos verläuft, ist es wichtig, im Vorfeld abzuklären, welche Dokumente und Nachweise Sie für Ihre jeweilige Situation benötigen.
NEUERUNGEN
Impfnachweis:
Damit dieser anerkannt wird, benötigen Sie eine Auffrischungsimpfung, falls Ihre vollständige Impfung mehr als 270 Tage zurückliegt. Ausgenommen davon sind Jugendliche unter 18 Jahren.
Negatives Testergebnis:
Ein Antigen-Test darf bei Ankunft auf Mallorca nicht älter als 24 Stunden sein (zuvor waren es 48 Stunden).
Gesundheitsfragebogen:
Seit 7.4.2022 wird anstelle des Gesundheitsfragebogens auch das Digitale Covid Zertifikat akzeptiert.
Weitere Einzelheiten siehe unten.
Alle Passagiere, die aus dem Ausland nach Mallorca kommen, müssen eine der folgenden Bescheinigungen vorlegen:
Um die Gültigkeit Ihres Covid-Zertifikats für Reisen nach Mallorca zu überprüfen, verwenden Sie bitte diesen Link.
Wenn Sie kein gültiges Covid-Zertifikat haben, klicken Sie bitte hier, um einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen.
Kinder unter 12 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen und müssen kein digitales Covid-Zertifikat oder ein Formular zur Gesundheitskontrolle vorlegen.
Bitte beachten Sie:
Bitte erkundigen Sie sich auch nach den Anforderungen Ihrer Fluggesellschaft oder Ihres Reiseveranstalters, da diese eventuell zusätzliche Nachweise benötigen.
Mallorca-Reisende aus EU Ländern müssen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen (nähere Einzelheiten dazu siehe unten). Der Nachweis kann sowohl über das Covid Zertifikat als auch über den Gesundheitsfragebogen erfolgen:
Bitte beachten Sie:
Informationen über die Einreise aus Drittländern erhalten Sie auf unserer Seite „What Covid-19 documentation is required on arrival at Palma de Mallorca Airport?“
Um mit einem Impfnachweis nach Mallorca zu reisen, muss die betreffende Person vollständig geimpft sein.
Hierfür sind drei Faktoren ausschlaggebend: ein zugelassener Impfstoff, die vollständige Impfung und der seit Verabreichung der letzten Dosis vergangene Zeitraum.
Zugelassener Impfstoff:
Der Impfstoff muss von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassen sein. Wenn Sie zwei oder mehr verschiedene Impfstoffe erhalten haben, muss es sich nur bei der zuletzt verabreichten Dosis um einen zugelassenen Impfstoff handeln.
Vollständige Impfung:
Um als vollständig geimpft zu gelten, müssen Sie die für den jeweiligen Impfstoff erforderliche Anzahl der Einzelimpfungen erhalten haben (für die meisten Impfstoffe sind 2 Dosen erforderlich).
Zeit seit Verabreichung der letzten Dosis:
Die vollständige Impfung (d. h. in den meisten Fällen die zweite Dosis) muss mindestens 15 Tage zurückliegen.
UND
Die vollständige Impfung (d. h. in den meisten Fällen die zweite Dosis) darf nicht länger als 270 Tage zurückliegen.
Somit ist Ihre Impfung ab dem 15. Tag nach Verabreichung der vollständigen Impfdosis gültig. Sie behält ihre Gültigkeit für bis zu 270 Tage nach Verabreichung. Liegt die letzte Dosis Ihres Impfstoffs mehr als 270 Tage zurück, gelten Sie nicht mehr als vollständig geimpft, es sei denn, Sie haben eine Auffrischimpfung erhalten (in den meisten Fällen die dritte Dosis des Impfstoffs). Dies muss in Ihrer Impfbescheinigung deutlich vermerkt sein.
Abweichend von der 270 Tage Gültigkeitsregelug für Erwachsene, hat der Impfnachweis über die vollständige Impfung für minderjährige Personen unter 18 Jahren hat kein Ablaufdatum.
Diese Bescheinigung muss von einer zuständigen Behörde oder einem medizinischen Dienst ausgestellt werden. Dies kann frühestens 11 Tage nach dem ersten positiven PCR-Testergebnis geschehen. Das Dokument behält Gültigkeit für maximal 180 Tage nach dem Test.