Montag, Juni 29th, 2026
Der Sommerreiseverkehr am Flughafen Palma de Mallorca (Son Sant Joan) wurde heute, Montag, 29. Juni 2026, durch plötzliche und heftige Wetterumschwünge massiv beeinträchtigt. Starke Scherwinde in niedrigen und großen Höhen führten zu massiven Verspätungen, Warteschleifen in der Luft und zahlreichen Flugumleitungen.
Die Flugsicherung bestätigte heute Nachmittag eine kritische Wetterlage. Aus Sicherheitsgründen mussten mindestens sechs Flüge im Endanflug auf Palma abbrechen und zu Ausweichflughäfen umgeleitet werden – fünf davon nach Ibiza und einer nach Menorca. Obwohl sich der Wind inzwischen etwas stabilisiert hat, müssen Reisende, die heute Abend von oder nach Palma fliegen, mit Folgeverspätungen von 1,5 bis 2 Stunden rechnen.
Als Scherwind (oder Cizalladura) bezeichnet man eine plötzliche, drastische Änderung der Windgeschwindigkeit und -richtung auf kurzer Distanz. Er ist extrem gefährlich, weil er unvorhersehbar die Fluggeschwindigkeit und den Auftrieb verändert – also die aerodynamische Kraft, die das Flugzeug in der Luft hält.
Im Landeanflug fliegen Flugzeuge mit geringer Geschwindigkeit und niedriger Triebwerksleistung. Ein plötzlicher Wegfall des Gegenwinds oder ein heftiger Rückenwind raubt den Flügeln sofort den Auftrieb, sodass die Maschine absackt. Da Jet-Triebwerke einige wertvolle Sekunden brauchen, um auf volle Leistung hochzufahren, müssen Piloten blitzschnell reagieren und durchstarten (Go-Around), bevor das Flugzeug dem Boden zu nahe kommt.
Beim Start nutzt ein Flugzeug bereits die maximale Triebwerksleistung, um an Höhe zu gewinnen. Trifft es hier auf eine Windscherung – etwa eine Fallböe oder starken Rückenwind –, bricht die Fluggeschwindigkeit abrupt ein. Da die Triebwerke bereits am Limit laufen, haben die Piloten keine Leistungsreserven mehr zum Beschleunigen, was den sicheren Steigflug massiv erschwert.
Wenn Ihre Reisepläne von den heutigen Wetterkapriolen betroffen sind, behalten Sie die App Ihrer Fluggesellschaft für Echtzeit-Updates im Auge. Da diese Verspätungen aufgrund des schweren Wetters als „außergewöhnliche Umstände“ eingestuft werden, besteht im Regelfall kein Anspruch auf Ausgleichszahlung. Bei längeren Wartezeiten am Terminal ist die Fluggesellschaft jedoch gesetzlich verpflichtet, Ihnen Betreuungsleistungen wie kostenlose Erfrischungen und Verpflegungsgutscheine bereitzustellen.