Warum Handgepäckregeln in Europa für Turbulenzen sorgen

Freitag, Oktober 17th, 2025

Wenn Sie sich schon einmal gefragt haben, warum die Handgepäcksregelungen eigentlich bei jeder Fluggesellschaft anders sind und warum sich diese Regeln ständig zu ändern scheinen, sind Sie nicht allein. In ganz Europa, besonders aber in Spanien, wird derzeit heftig darüber gestritten, ob Airlines ihren Passagieren Aufpreise für kleine Kabinentaschen berechnen dürfen. Hier erfahren Sie, was hinter dieser Debatte steckt, warum sie so wichtig ist und welche Folgen sie für Reisende haben könnte.

Handgepäckgebühren: Ein ständiger Ärger für Reisende

Kaum ein Thema sorgt bei Flugreisenden für so viel Verwirrung wie die Handgepäckregeln. Jede Airline scheint eigene Vorschriften zu haben, und diese ändern sich regelmäßig. Während einige Fluggesellschaften eine kleine Kabinentasche plus ein persönliches Gepäckstück kostenlos erlauben, beschränken andere ihre günstigsten Tarife auf eine Handtasche oder Laptoptasche. Nicht selten kommt es dann am Gate zu Überraschungen.

Für Billigfluggesellschaften sind Gebühren für zusätzliches Handgepäck längst zu einer wichtigen Einnahmequelle geworden. Diese sogenannten Zusatzumsätze tragen dazu bei, die Grundpreise niedrig zu halten. Aus Sicht der Verbraucher wirken die Zusatzkosten jedoch oft undurchsichtig und schwer vorhersehbar, da sie während des Buchungsvorgangs erst schrittweise sichtbar werden.

Warum ist diese Diskussion entstanden?

Im Kern geht es um eine einfache Frage: Soll Handgepäck, das früher selbstverständlich im Ticketpreis enthalten war, künftig als kostenpflichtige Zusatzleistung gelten?

Verbraucherschützer meinen, dass ein kleines Handgepäckstück für Kurzreisen unverzichtbar ist und deshalb nicht extra kosten sollte. Fluggesellschaften, insbesondere Billigflieger, halten dagegen, dass optionale Gepäckgebühren ihnen ermöglichen, flexible und wettbewerbsfähige Preise anzubieten.

Der Streit steht exemplarisch für ein größeres Thema: Transparenz bei Flugpreisen. Immer häufiger sehen sich Passagiere mit einem Geflecht aus Zusatzgebühren für Gepäck, Sitzplatzwahl oder Boarding-Optionen konfrontiert.

Der Hintergrund: Ein juristischer Dauerstreit

Bereits 2014 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass „das Mitführen von Handgepäck nicht mit einem Zuschlag belegt werden darf“, solange es angemessene Größe und Gewicht hat und den Sicherheitsvorschriften entspricht.

Mehrere Airlines und EU-Mitgliedstaaten stellten diese Auslegung jedoch infrage. Ihrer Ansicht nach lasse das Urteil zu viel Spielraum, insbesondere, was „angemessen“ bedeute. Sie argumentieren außerdem, dass Airlines grundsätzlich die Freiheit haben sollten, ihre Preise selbst zu gestalten.

Seitdem arbeitet die Europäische Union an einer umfassenden Reform der Passagierrechte, um Gepäckregeln zu vereinheitlichen und für mehr Klarheit bei der Preisgestaltung zu sorgen.

Spaniens Luftfahrtgesetz und das EU-Recht

In Spanien regelt das Luftfahrtnavigationsgesetz (Ley de Navegación Aérea) von 1960 die Rechte der Fluggäste. Artikel 97 besagt:

„Der Passagier hat das Recht, kostenlos Gegenstände und kleine persönliche Gegenstände als Handgepäck mitzuführen, es sei denn, Sicherheitsgründe oder Größe und Gewicht erfordern eine getrennte Beförderung.“

Spanische Verbraucherschutzbehörden sehen darin ein klares Verbot, für normales Handgepäck Gebühren zu verlangen.

Fluggesellschaften hingegen berufen sich auf die EU-Verordnung 1008/2008, insbesondere auf Artikel 22 und 23. Diese garantieren Airlines innerhalb der EU die Freiheit, ihre Flugpreise und Gebühren selbst festzulegen, auch für Zusatzleistungen wie Gepäck. Aus Sicht der Airlines steht dieses EU-Recht über nationalen Vorschriften wie dem spanischen Luftfahrtgesetz.

Aktuelle Entwicklungen: Was sich 2025 getan hat

Im Sommer 2025 sprach sich der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments für einen Vorschlag aus, der zusätzliche Gebühren für kleines Handgepäck verbieten würde. Nach dem Entwurf hätten Passagiere Anspruch auf:

  • Ein persönliches Gepäckstück – etwa eine Handtasche oder einen kleinen Rucksack (max. 40 × 30 × 15 cm)
  • Ein weiteres Handgepäckstück bis 7 kg mit einer Gesamtabmessung von 100 cm

Für diese beiden Stücke dürften Airlines keine Zusatzgebühren verlangen.

Der Vorschlag ist Teil eines umfassenderen Reformpakets zu den EU-Passagierrechten, das auch vorsieht, Flugpreise transparenter zu machen. Künftig sollen die vollständigen Ticketkosten, inklusive aller verpflichtenden Gebühren, bereits zu Beginn des Buchungsprozesses angezeigt werden.

Allerdings gilt: Diese Entscheidung des Parlaments hat noch keine Gesetzeskraft. Bevor sie verbindlich wird, muss sie vom EU-Rat, also den Mitgliedstaaten, gebilligt werden.

Was die Fluggesellschaften befürchten

Die Airlines warnen, dass ein Verbot von Handgepäckgebühren ihre flexiblen Preismodelle gefährden würde. Besonders Billigfluggesellschaften sind stark auf Zusatzeinnahmen aus Sitzplatzreservierungen, Gepäck und Bordverkäufen angewiesen, um günstige Grundpreise anbieten zu können.

Sollte Handgepäck verpflichtend kostenlos werden, müssten sie laut eigener Aussage vermutlich die Ticketpreise erhöhen, wodurch alle Reisenden, auch jene mit leichtem Gepäck, indirekt die Kosten anderer mittragen würden.

Spaniens Kampf gegen Zusatzgebühren

Spanien zählt zu den aktivsten Ländern Europas im Widerstand gegen Handgepäckgebühren. Im November 2024 verhängte das Verbraucherschutzministerium Bußgelder in Höhe von insgesamt 179 Millionen Euro gegen fünf Billigfluggesellschaften – Ryanair, easyJet, Vueling, Norwegian und Volotea – wegen „missbräuchlicher Geschäftspraktiken“. Dazu zählten unter anderem Gebühren für Handgepäck, Sitzplatzwahl, Bordkarten-Ausdruck und mangelnde Transparenz.

Zudem organisierte Spanien eine gemeinsame Beschwerde mit elf europäischen Verbraucherorganisationen gegen „unfaire“ Gepäckgebühren und lehnte im EU-Rat wiederholt Beschlüsse ab, die solche Gebühren legitimiert hätten.

Airlines und ihre Verbände, darunter die spanische Airline Association (ALA), kritisieren diese Maßnahmen als rechtswidrig. Sie verweisen darauf, dass die Bußgelder gegen das EU-Recht verstoßen und die in der Verordnung 1008/2008 garantierte Preisfreiheit einschränken.

Neue Wendung: Das EU-Urteil vom 15. Oktober 2025

Am 15. Oktober 2025 entschied die Europäische Kommission, dass Spaniens Bußgelder gegen die fünf Billigfluggesellschaften gegen EU-Recht verstoßen.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass

  • die Sanktionen die Preisfreiheit der Airlines bei Zusatzleistungen gemäß der EU-Verordnung 1008/2008 einschränken, und
  • ein formelles Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet wird, mit einer zweimonatigen Frist zur Stellungnahme.

Das Urteil hebt die Geldstrafen zwar nicht sofort auf, stellt Spaniens Vorgehen jedoch rechtlich infrage, und lässt offen, was künftig genau als „kostenloses Handgepäck“ gelten soll.

Wie es weitergeht

Der Streit ist noch längst nicht entschieden. Sollte der EU-Vorschlag angenommen werden, müssten Airlines europaweit zwei kostenlose Handgepäckstücke pro Passagier erlauben:

  • Ein persönliches Gepäckstück (ca. 40 × 30 × 15 cm)
  • Ein kleines Handgepäckstück (bis 7 kg und insgesamt 100 cm groß)

Derzeit ist bei den meisten Billigfluggesellschaften nur das erste Stück, die kleine Tasche unter dem Vordersitz, im günstigsten Tarif enthalten.

In den kommenden Monaten wird sich zeigen,

  • ob der EU-Rat den Vorschlag annimmt oder ändert,
  • ob eine klare Definition von „angemessener Größe und Gewicht“ gefunden wird,
  • ob Airlines ihre Preisstruktur anpassen – etwa durch höhere Grundpreise oder teurere Aufgabegepäckgebühren, und
  • ob neue juristische Auseinandersetzungen zwischen nationalen Behörden und der EU folgen.

Eine Übergangsphase mit unterschiedlichen Regelungen in den Mitgliedstaaten ist daher wahrscheinlich.

Was sich für Sie beim Handgepäck ändern könnte

Für Fluggäste von und nach Palma de Mallorca, und generell in ganz Europa, könnte diese Debatte künftig darüber entscheiden, wie viel Sie zahlen, was Sie mitnehmen dürfen und wie transparent die Flugpreise ausgewiesen werden.

Kurzfristig dürften die Airlines ihre bisherigen Regeln beibehalten, während sie in Brüssel weiter intensiv Einfluss nehmen. Sollte die EU-Reform jedoch kommen, könnte eine einheitliche Handgepäckregelung mehr Klarheit schaffen… und vielleicht auch für weniger Stress beim Boarding sorgen.

Bis dahin gilt: Prüfen Sie vor jedem Flug die aktuellen Handgepäckbestimmungen Ihrer Airline, denn diese unterscheiden sich weiterhin – und ändern sich regelmäßig.


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