Reise-Update: Geplante Streiks am Flughafen Palma zur Osterzeit

Donnerstag, März 19th, 2026

Wer sich auf den wohlverdienten Osterurlaub auf Mallorca freut, sollte die aktuelle Lage am Flughafen Palma (PMI) im Blick behalten. Die Gewerkschaften haben für die kommenden Wochen Arbeitsniederlegungen bei den Bodenverkehrsdiensten angekündigt.

Wer streikt wann? Die Termine im Überblick

Die angekündigten Maßnahmen betreffen die Firmen Groundforce und Menzies. Es handelt sich dabei teilweise um zeitlich begrenzte Arbeitsniederlegungen und teilweise um ganztägige Streiks.

UnternehmenZeitraumUhrzeiten (Slots)
GroundforceAb 27. März (unbefristet) jeden Mo, Mi und Fr05:00–07:00, 11:00–17:00, 22:00–00:00
Menzies28. & 29. März sowie 02.–06. AprilGanztägig (24 Stunden)

Die jeweiligen Streiktermine überschneiden sich an folgenden Tagen: Fr, 3. März + Mo, 6. April von jeweils 05:00–07:00, 11:00–17:00, 22:00–00:00.

Gut zu wissen: Da Groundforce nur zu bestimmten Stunden streikt, läuft der Betrieb außerhalb dieser Zeitfenster an Tagen ohne Überschneidung meist normal weiter.

Was genau macht ein Abfertigungsdienst (Handling) eigentlich?

Viele Passagiere sehen nur die Mitarbeiter am Check-in, doch die Aufgaben der Handling-Agenten wie Groundforce oder Menzies sind weitaus vielfältiger. Sie sind das Herzstück des Flughafenbetriebs. Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Passagierservice: Check-in, Boarding an den Gates und die Betreuung von Fundbüros.
  • Vorfelddienste: Das Be- und Entladen der Koffer, das Einweisen der Flugzeuge auf ihre Parkpositionen sowie das „Pushback“ (das Zurückschieben des Flugzeugs aus der Parklücke).
  • Reinigung & Logistik: Die Innenreinigung der Kabinen sowie die Koordination von Frischwasser und Abwasser an Bord.

Warum kommt es zu den Streikmaßnahmen?

Die Hintergründe sind klassische Tarifkonflikte:

  • Groundforce: Hier streiten Gewerkschaften und Arbeitgeber über die Auslegung des Tarifvertrags. Im Kern geht es darum, wie stark die Löhne an die Inflation angepasst werden sollen.
  • Menzies: Die Arbeitnehmer wehren sich dagegen, dass ihre Arbeitsbedingungen durch das Billig-Modell (Low-Cost) im Flugverkehr immer schlechter werden, und fordern stabilere Perspektiven für die Belegschaft.

Besteht noch Hoffnung auf eine Absage?

Ja, darauf gibt es noch Chancen. In Spanien ist es üblich, dass Streiks weit im Voraus angekündigt werden, um den Druck bei den Verhandlungen zu erhöhen. Oft kommt es in letzter Minute zu einer Einigung bei den Schlichtungstreffen (SIMA), wodurch die Streiks kurzfristig abgesagt werden könnten.

Sind alle Fluggesellschaften betroffen?

Nicht unbedingt, denn manche Fluggesellschaften nutzen andere Dienstleister. So ist z.B. bei Ryanair Azul Handling mit der Bodenabfertigung beauftragt und Jet2 nutzt eigenes Personal. Doch Vorsicht: Sie sind nicht automatisch „streiksicher“. Da sich alle Fluggesellschaften die Infrastruktur des Flughafens teilen (Gepäckbänder, Sicherheitskontrollen, Tankwagen), kann ein Streik bei den großen Anbietern wie Menzies und Groundforce zu einem Rückstau führen, der den gesamten Betrieb verlangsamt. Wenn die Gepäckbänder mit Koffern aus bestreikten Flügen blockiert sind, verzögert sich auch Ihr Koffer.

Ihre Rechte als Fluggast bei Streiks

Viele Reisende fragen sich, welche Ansprüche sie haben, wenn ihr Flug aufgrund eines Streiks verspätet ist oder ausfällt. Wir haben einige wichtige Punkte aus der EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) für Sie zusammengefasst:

  • Betreuungsleistungen: Bei längeren Verspätungen (je nach Flugstrecke ab 2 bis 4 Stunden) ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Sie kostenlos mit Essen und Getränken zu versorgen sowie Ihnen zwei Telefonate oder E-Mails zu ermöglichen.
  • Übernachtung: Falls sich Ihr Flug auf den nächsten Tag verschiebt, muss die Airline die Kosten für eine Hotelübernachtung sowie den Transfer zum Hotel und zurück zum Flughafen übernehmen.
  • Umbuchung oder Erstattung: Wird Ihr Flug annulliert, haben Sie die Wahl zwischen einer kostenlosen Umbuchung auf den nächstmöglichen Zeitpunkt oder der vollständigen Erstattung des Ticketpreises.
  • Wichtig beim Thema Entschädigung: Ein Streik des Flughafen-Bodenpersonals (wie bei Groundforce oder Menzies) gilt rechtlich oft als „außergewöhnlicher Umstand“. Das bedeutet, dass die Airline in diesem Fall meist keine zusätzliche pauschale Entschädigungszahlung (die üblichen 250 bis 600 €) leisten muss, da sie den Streik des externen Dienstleisters nicht direkt beeinflussen kann.

Genauere Informationen hierzu finden Sie auf der Your Europe Website.

Tipps für Ihre Reiseplanung

Falls Sie während der Streiktage fliegen, sollten Sie Folgendes beachten:

  1. Flugstatus prüfen: Kontrollieren Sie regelmäßig die App oder Website Ihrer Fluggesellschaft.
  2. Online Check-in nutzen: Erledigen Sie dies bereits zu Hause, um Wartezeiten am Schalter zu vermeiden.
  3. Wenn möglich, nur Handgepäck mitführen: Wer ohne großen Koffer reist, ist völlig unabhängig von der Gepäckabfertigung.
  4. Zeitpuffer einplanen: Erscheinen Sie etwas früher am Flughafen als üblich, um stressfrei durch die Kontrollen zu kommen.

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